Sprachaufenthalt im Bachelor

 

Gültigkeitsbereich

Studiengang: Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang (LAB)

Fächer: Französisch, Spanisch

 

Regelungen zur Anerkennung des Auslandsaufenthaltes

1. Beschreibung

1.1 Der Auslandsaufenthalt

Alle Lehramtsstudenten des BA Studiengangs, kurz LAB, müssen einen Auslandsaufenthalt absolvieren.

Ausnahme: Studenten der Romanistik, die eine weitere Fremdsprache studieren, müssen nur einen Auslandsaufenthalt nachweisen.

Dieser Auslandsaufenthalt muss mindestens 3 Monate betragen und muss von den Studierenden eigenverantwortlich organisiert und durchgeführt werden. Der Auslandsaufenthalt ist verpflichtend und notwendiger Bestandteil des lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs. Das Spektrum der Tätigkeiten, die anerkannt werden, ist im Weiteren aufgelistet.

1.2 Wann kann der Auslandsaufenthalt durchgeführt werden?

Studierende können ihren 3-monatigen oder längeren Auslandsaufenthalt frühestens nach Beendigung ihres 2. Studiensemesters innerhalb des LAB Studienganges antreten. Auch nach Beendigung des regulären Studiums kann der Auslandsaufenthalt absolviert werden, jedoch erhalten die Studierenden ihren B.A.-Abschluss erst nach Vorlage des erfolgreich absolvierten Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen für den Auslandaufenthalt während oder nach dem Studium befinden sich in Abschnitt 2.

Studierende können auch erwägen, voruniversitäre Auslandsaufenthalte zur Anerkennung vorzulegen. Die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um die Anerkennung zu erlangen, werden im Abschnitt 3 ausgeführt.

 

2. Leitlinien zum Auslandsaufenthalt

2.1. Dauer und Umfang

Die Mindestdauer des Auslandaufenthaltes innerhalb des LAB-Studiengangs beträgt 3 Monate in einem frankophonen bzw. hispanophonen Land. In § 5 (4) der Prüfungsordnung wird ein mindestens dreimonatiger Auslandsaufenthalt in „einem Land mit der entsprechenden Sprache” vorgesehen. Die hier vorgelegten Regelungen legen dies als Land aus, in dem die studierte Sprache auch Landessprache ist. Das Institut empfiehlt den Studierenden jedoch nachdrücklich einen 9-12 monatigen Auslandsaufenthalt, damit sie als spätere Fachvertreter ihre interkulturellen und sprachlichen Kompetenzen und Kenntnisse schulen, erlangen und weitergeben können.

2.2 Anerkannte Tätigkeiten

Studierenden steht es frei, aus dem Katalog der im Folgenden angegebenen Tätigkeiten zu wählen. Die Tätigkeit sollte jedoch eine aufgabenorientierte Immersion darstellen, in der es regelmäßig zur Interaktion und Kommunikation mit Muttersprachlern kommt. Urlaubsaufenthalte und touristische Landesreisen werden nicht anerkannt .

Katalog anerkannter Tätigkeiten
Praktika Studium Arbeit
  • in Schulen
    Landesschulen, internationale Schulen)
  • Lehre, Firmenpraktikum
    (mit Profil)
  • gewerbliche und industrielle Betriebe
  • Verwaltung
    (Bibliotheken, kirchliche Institutionen, Universitäten, Stadt- und
    Bundesverwaltungen)
  • Universität
    (Erasmus, DAAD, PAD, Universitätssprachkurse und von Instituto Cervantes bzw. Alliance Française akkreditierte Sprachkurse)
  • Fachhochschulen
  • Au-pair oder andere Formen der Arbeit (Voll- und Teilzeit)
  • Volontariat
  • Deutsch-Französisches Jugendwerk
  • Freiwilligendienste

2.3. Splitting des Auslandsaufenthaltes

  • Der Auslandsaufenthalt von mindestens 3 Monaten kann in zwei Teilabschnitten absolviert werden. Bitte halten Sie diesbezüglich vorab Rücksprache mit unserer Erasmus-Beauftragten Frau Dr. phil. Katrin Hedwig.
  • Studierende einer romanischen Sprache und einer weiteren Fremdsprache können ihren Auslandsaufenthalt aufteilen. Beim Splitting des Auslandaufenthaltes müssen die Nachweise bei der Einreichung der Anerkennung für beide Teilaufenthalte bzw. beide Sprachen vorliegen.
  • Verwenden Sie für Ihren Antrag bitte den Vordruck Teil B.

2.4. Beratung

Studierende, die planen, ihren 3-monatigen Auslandsaufenthalt innerhalb der sechs Studiensemester des LAB Studiengangs zu absolvieren, d. h. ohne Verlängerung der Studienzeit, sollten bedenken, dass dies nicht immer unproblematisch ist, z. B. Klausurverpflichtungen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Fachstudienberater.

2.5 Nach Vollendung des Auslandsaufenthalts...

Um die Anerkennung ihres Auslandaufenthalts zu erhalten, reichen die Studierenden ihre Unterlagen unter Verwendung der ausgefüllten Anrechnungsvordrucke bei den Erasmus-Beratern ein. Studierende werden aufgefordert, den Nachweis ihrer anerkannten Tätigkeit als Originaldokument oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen. Die Anerkennung des Auslandsaufenthalts wird dem Prüfungsamt mitgeteilt.

 

3. Informationen zum vor-universitären Auslandsaufenthalt

3.1 Dauer und Umfang

Studierende, die die Anerkennung voruniversitärer Auslandsaufenthalte suchen, müssen den Erasmus-Beratern ebenfalls einen vollständig ausgefüllten Antrag, hier: Vordruck Teil C, vorlegen. Sie sind verpflichtet einen Nachweis über einen ausgeweiteten Auslandsaufenthalt, über mindestens 6 Monate, mit entsprechender Tätigkeit vorzulegen. Dieser Aufenthalt darf nicht länger als 3 Jahre vor Beginn der Aufnahme des LAB Studiums zurückliegen.

3.2 Anerkannte Tätigkeiten

Studierenden steht es frei, aus dem Katalog der im Folgenden angegebenen Tätigkeiten zu wählen. Die Tätigkeit sollte jedoch eine aufgabenorientierte Immersion darstellen, in der es regelmäßig zur Interaktion und Kommunikation mit Muttersprachlern kommt. Urlaubsaufenthalte und touristische Landesreisen werden nicht anerkannt.

Schule Praktika Studium Arbeit
Katalog anerkannter Tätigkeiten
  • Schulaustauschprogramme
    (Oberstufe: Stufe 11-13 bzw. 10-12)
  • Erwerb eines im frankophonen/ hispanophonen Ausland erworbenen Abiturs
  • in Schulen
    (Landesschulen, internationale Schulen)
  • Lehre, Firmenpraktikum
    (mit Profil)
  • gewerbliche und industrielle Betriebe
  • Verwaltung
    (Bibliotheken, kirchliche Institutionen, Universitäten, Stadt- und Bundesverwaltungen)
  • Universität
  • Fachhochschulen
  • akkreditierte Sprachkurse
  • Au-pair oder andere Formen der Arbeit
    (Voll- und Teilzeit)
  • Volontariat
  • Deutsch-Französisches Jugendwerk; Freiwilligendienste