Studiengangsevaluation
Als ein wesentliches Instrument der Qualitätssicherung ist an der RWTH Aachen die Studiengangsevaluation vorgesehen. Ziel dieses internen Qualitätssicherungsinstrument ist es, neben der Erfüllung von gesetzlichen Auflagen gemäß § 7 des Hochschulgesetzes, durch eine systematische Analyse Schwächen und Stärken der betrachteten Lehreinheiten herauszuarbeiten, den Lehr- und Studienbetrieb transparenter zu machen und den Studien- und Prüfungsablauf zu optimieren.
Die Studiengangsevaluation ist partizipatorisch angelegt und bietet daher sowohl den Studierenden als auch dem wissenschaftlichen Personal die Möglichkeit, an der Analyse des Ist-Zustandes und der Entwicklung von Lehrzielen und Maßnahmen und deren Umsetzung beteiligt zu werden.
Verknüpfung von Evaluation und Akkreditierung
Gemäß § 7 Abs. 1 des Hochschulgesetzes Nordrhein-Westfalen sind die Hochschulen verpflichtet, sowohl die Studiengänge zu akkreditieren als auch zur Qualitätssicherung Evaluationsverfahren durchzuführen. Damit der Aufwand für die Fakultäten minimiert werden kann, werden an der RWTH Aachen die Studiengangsevaluation und das Verfahren der Akkreditierung sinnvoll miteinander verknüpft.
Die Evaluation der Lehreinheiten ist vor den jeweiligen Akkreditierungsverfahren durchzuführen, um so die im Rahmen der Reevaluation gewonnenen Erkenntnisse und eruierten Verbesserungsmaßnahmen für die Akkreditierung zu nutzen.
Da die Akkreditierungs- und die Evaluierungsberichte zum großen Teil übereinstimmen, wird empfohlen, den Reakkreditierungsbericht als Grundlage für die Reevaluation zu nutzen. Das Dokument muss allerdings um einige “evaluationsspezifische” Aspekte erweitert werden, die nur im Rahmen der hochschulinternen Diskussion erörtert werden. Ferner soll anhand von bestimmten Leitfragen gezielt auf etwaige Probleme in den einzelnen Lehreinheiten eingegangen werden.